AGB
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
- Abschluss des Reisevertrages
1.1 Mit der Anmeldung bietet der Kunde dem Reiseveranstalter den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Grundlage dieses Angebotes sind die Online-Preise und die Informationen der Webseite für die entsprechende Reise, welche über die Webseite angeboten wird. Mit der Buchung der Reise erkennt der Kunde die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Reiseveranstalters automatisch an.
1.2 Die Anmeldung kann nur schriftlich über die Webseite oder auf elektronischem Weg (E-Mail, Internet) vorgenommen werden. Bei Internet-Buchungen bestätigt der Reiseveranstalter den Eingang der Buchung auf elektronischem Weg. Diese Eingangsbestätigung stellt jedoch noch keine Bestätigung der Annahme des Buchungsauftrags dar.
1.3 Die Anmeldung erfolgt durch den Kunden und für alle in der Anmeldung aufgeführten Mitreisenden, für deren Vertragsverpflichtungen der Kunde wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
1.4 Der Reisevertrag kommt mit dem Zugang der Annahme des Reiseveranstalters zustande. Diese bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragsabschluss wird der Reiseveranstalter dem Kunden eine schriftliche Reisebestätigung auf elektronischem Wege übermitteln. Dies ist jedoch nicht erforderlich, wenn die Buchung durch den Kunden weniger als 7 Werktage vor Reisebeginn erfolgt.
- Bezahlung
2.1 Innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Buchungsbestätigung sind eine eventuell optionale Versicherung und eine Anzahlung in Höhe von 100 % des Reisepreises fällig und per Überweisung oder über die Webseite zu zahlen. Erst nach Eingang der Zahlung gilt die Reise als bestätigt. Buchungen über Ratenzahlung haben einen anderen Zahlungszeitpunkt.
2.2 Die Reiseunterlagen und genauen Termine werden nach vollständiger Zahlung erstellt und 10 Tage vor Reisebeginn vom Reiseveranstalter auf elektronischem Weg übermittelt.
- Leistungsänderungen
3.1 Abweichungen von grundlegenden Reiseleistungen, die nach Vertragsabschluss und vor Reisebeginn notwendig werden und vom Reiseveranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, sofern sie nicht erheblich sind und den Gesamtcharakter der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.
3.2 Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, wenn die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.
3.3 Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, den Kunden über wesentliche Leistungsänderungen unverzüglich zu informieren und gegebenenfalls eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anzubieten.
3.4 Im Falle einer erheblichen Änderung wird der Reiseveranstalter die Änderungen dem Kunden mitteilen und eine angemessene Frist zur Annahme setzen. Der Kunde kann innerhalb dieser Frist die Änderungen akzeptieren, unentgeltlich vom Vertrag zurücktreten oder, falls angeboten, eine Ersatzreise verlangen. Bleibt eine Reaktion des Kunden innerhalb der Frist aus, gilt die Änderung als akzeptiert.
- Rücktritt durch den Kunden, Umbuchungen, Ersatzpersonen
Der Kunde kann jederzeit von der Reise zurücktreten. In diesem Fall hat er Anspruch auf folgende Entschädigungen:
- Rücktritt ab 40 Tage vor Reisebeginn: 50% des Pauschalpreises
- Rücktritt ab 20 Tage vor Reisebeginn: 80% des Pauschalpreises
- Am Abreisetag oder bei Nichtantritt der Reise: 90% des Pauschalpreises
- Mindeststornogebühr: 10% des Pauschalpreises.
- Rücktritt durch den Reiseveranstalter
Der Reiseveranstalter hat das Recht, die Reise zu kündigen oder abzubrechen, wenn unvorhersehbare Krisen auftreten, die die sichere Durchführung der Reise gefährden, ohne dass der Veranstalter dafür verantwortlich ist. Dazu zählen insbesondere:
- Politische Unruhen, Kriege oder andere Krisen im Reiseland
- Sicherheitsbedenken durch Pandemien (z.B. Covid-19)
- Naturkatastrophen (z.B. Erdbeben, Überschwemmungen)
In einem solchen Fall wird der Reiseveranstalter den Kunden unverzüglich informieren und eine kostenlose Umbuchung oder den Rücktritt vom Vertrag anbieten. Sollten sich diese Krisen während der Reise ereignen, wird der Reiseveranstalter für die Rückbeförderung sorgen. Die dadurch entstehenden Mehrkosten trägt der Reisende. Der Reisende ist außerdem verpflichtet, den Reisepreis für die bereits erbrachten und noch zu erbringenden Reiseleistungen zu zahlen.
- Beschränkung der Haftung
Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden sind und die nicht schuldhaft herbeigeführt wurden, ist auf den doppelten Reisepreis beschränkt. Ansprüche, die auf internationalen Übereinkünften oder gesetzlichen Vorschriften basieren, bleiben hiervon unberührt.
- Minderjährige Reisende
Alle Reisenden, die minderjährig sind, müssen eine Einverständniserklärung, die auf unserer Webseite zur Verfügung steht, ausfüllen und uns entweder per E-Mail, WhatsApp oder Post zusenden. Zusätzlich ist diese Einverständniserklärung auf die Reise mitzunehmen. Ohne diese Erklärung ist die Teilnahme minderjähriger Reisender an der Reise nicht möglich.
Der Reiseveranstalter übernimmt keine Haftung für Vorfälle, die aufgrund von Selbstverschulden während der Reise passieren, unabhängig davon, ob es sich um minderjährige oder volljährige Reisende handelt. Das Reisepersonal ist ausschließlich dafür zuständig, in Notfällen zu helfen, wie z. B. bei Verlust eines Ausweises, Passes oder Mobiltelefons oder ähnliche Anliegen.
Das Reisepersonal wird sein Bestes tun, um allen Gästen eine angenehme Reise zu ermöglichen. Jedoch ist das Personal nicht haftbar für Schäden, die durch eigenverantwortliches Handeln von Minderjährigen oder volljährigen Reisenden entstehen.
- Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
8.1 Der Reiseveranstalter wird den Kunden über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften vor Vertragsabschluss sowie über deren eventuelle Änderungen vor Reiseantritt unterrichten. Dabei wird davon ausgegangen, dass keine Besonderheiten in der Person des Kunden und eventueller Mitreisender (z.B. Doppelstaatsangehörigkeit, Staatenlosigkeit) vorliegen.
8.2 Der Reisende ist selber verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, z.B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu seinen Lasten. Dies gilt nicht, wenn der Reiseveranstalter schuldhaft nicht, unzureichend oder falsch informiert hat.
8.3 Der Reiseveranstalter haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Reisende den Reiseveranstalter mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass der Reiseveranstalter eigene Pflichten schuldhaft verletzt hat.
- Gepäckbeförderung
Gepäck wird in normalem Umfang befördert. Dies bedeutet pro Person maximal einen Koffer a 23 Kg und ein Handgepäckstück, bei Wintersportreisen zuzüglich einem Paar Ski oder Snowboard. Abweichungen bedürfen der vorherigen Zustimmung des Veranstalters. Gepäck und sonstige mitgenommene Sachen sind vom Reiseteilnehmer beim Umsteigen zu beaufsichtigen.
- Gerichtsstand
10.1 Der Reisende kann den Reiseveranstalter nur am Gerichtstand «Zürich - Schweiz» verklagen.
10.2 Für Klagen des Reiseveranstalters gegen den Reisenden ist der Wohnsitz des Reisenden ausschlaggebend. Für Klagen gegen Kunden bzw. Vertragspartner des Reiseveranstalters, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz des Reiseveranstalters vereinbart.
- Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des ganzen Vertrages zur Folge.
- Versicherungen
Der Reiseveranstalter vermittelt dem Reisenden auf Wunsch zusätzliche Reiseversicherungen und Reiseschutzpakete. Hierfür gilt: Erstinformation gemäß § 66 VVG (erlaubnisfreier Reiseannexvertrieb).
HanseMerkur Reiseversicherung wird vermittelt von:
Urbanagency Events AG
Feldwiesstrasse 2
8181 Höri
Kontaktdaten der Versicherung AXA:
Hauptagentur Daniel Ehrler
Oberdorfstrasse 3
CH-8153 Rümlang
+41 44 818 77 65
E-Mail: Giuseppe.damico@axa.ch
Weitere Informationen finden Sie im Internet: www.axa.ch
Alle Angaben entsprechen dem Stand Oktober 2024.